Schule Klasse 3–4Klasse 5

Weiterführende Schule wählen: Grundschulempfehlung und Übertritt in allen 16 Ländern

Ob nach der Grundschule Sie entscheiden oder ein Notenschnitt, hängt vom Bundesland ab. Hier stehen alle 16 Länder auf dem Stand vom Oktober 2026, mit den veröffentlichten Terminen für 2026/27 und den Wegen, wenn Empfehlung und Wunsch nicht zusammenpassen.

Kurz gesagt

  • Fürs Gymnasium verbindlich ist die Empfehlung im Schuljahr 2026/27 nur in fünf Ländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg und Thüringen. Jedes davon bietet einen Weg über Test, Probeunterricht oder Aufnahmeprüfung.
  • In den anderen elf Ländern entscheiden die Eltern, in mehreren davon erst nach einem Pflicht-Beratungsgespräch. In Sachsen kommt ohne Gymnasialempfehlung eine Leistungserhebung dazu.
  • In Berlin und Brandenburg endet die Grundschule erst nach Klasse 6, in Mecklenburg-Vorpommern kommt die Empfehlung erst in Klasse 6.
  • Mehrere Regeln haben sich zuletzt geändert: Baden-Württemberg hat ein neues Aufnahmeverfahren, Berlin hat das Probejahr am Gymnasium abgeschafft.
Inhalt dieses Artikels
  1. Wer entscheidet: Schule oder Eltern
  2. Die 16 Länder im Überblick
  3. Fünf Länder: Gymnasium nur mit Nachweis
  4. Wenn Empfehlung und Wunsch auseinandergehen
  5. Termine im Schuljahr 2026/27
  6. Was die Forschung zur Empfehlung sagt
  7. Die Entscheidung mit dem Kind treffen

Wer entscheidet: Schule oder Eltern

Wer nach der Grundschule über die Schulart entscheidet, legt jedes Land selbst fest. Im Kern gibt es zwei Modelle:

  • Die Eltern entscheiden. Die Grundschule empfiehlt, Sie wählen. In mehreren dieser Länder müssen Sie vorher zu einem Beratungsgespräch. So ist es in elf Ländern, mit Sachsen als Sonderfall: Ohne Gymnasialempfehlung kommen dort Pflichtschritte hinzu.
  • Gymnasium nur mit Nachweis. Fürs Gymnasium braucht Ihr Kind je nach Land eine passende Empfehlung, einen Notenschnitt oder ein Testergebnis. Sonst bleibt ein Test, ein Probeunterricht oder eine Aufnahmeprüfung. So ist es im Schuljahr 2026/27 in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg und Thüringen.

Diese Hürde gilt fürs Gymnasium, nicht für die anderen Schularten. Die Ausnahme ist Bayern, wo auch für die Realschule eine Notengrenze gilt. Für die Regelschule in Thüringen nennt die Schulordnung keine Notenvoraussetzung, über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.[31]

Wann die Entscheidung ansteht

In den meisten Ländern reicht die Grundschule von Klasse 1 bis 4, in Berlin und Brandenburg bis Klasse 6.[1], [2] In beiden Ländern steht die Wahl also in der Regel erst zwei Jahre später an. Ein früherer Wechsel ab Klasse 5 ist auf ein grundständiges Gymnasium in Berlin oder in eine Leistungs- und Begabungsklasse in Brandenburg möglich.[2], [3]

In Mecklenburg-Vorpommern folgt auf die Grundschule eine zweijährige schulartunabhängige Orientierungsstufe in den Klassen 5 und 6. Die schriftliche Schullaufbahnempfehlung kommt dort erst am Ende des ersten Halbjahres von Klasse 6.[4], [5]

Die 16 Länder im Überblick

Die Tabelle zeigt, wie die Empfehlung in jedem Land heißt, ob sie fürs Gymnasium bindet und was Sie tun können, wenn Sie anders entscheiden wollen.

Land Empfehlung heißt Fürs Gymnasium verbindlich? Wenn Sie abweichen wollen
Baden-Württemberg „Rückmeldung für den weiteren Bildungsweg“, Ende 1. Halbjahr Kl. 4 Ja („2 aus 3“); für andere Schularten nein Potenzialtest am Gymnasium, entscheidet endgültig[6], [7]
Bayern „Übertrittszeugnis“, erster Unterrichtstag im Mai, Kl. 4 Ja, auch für die Realschule Probeunterricht, drei Tage[8], [9], [10], [11], [12]
Berlin (Wechsel nach Kl. 6) „Förderprognose“, mit dem Halbjahreszeugnis Kl. 6 Ja, seit 2025/26: Notensumme oder Probeunterricht; für Integrierte Sekundarschule und Gemeinschaftsschule nein Probeunterricht, etwa drei Stunden[3], [13]
Brandenburg (Wechsel nach Kl. 6) Bisher „Grundschulgutachten“, Wegfall angekündigt: bei der Schule erfragen Ja: Notenschnitt oder Eignungsprüfung; für Ober- und Gesamtschule nein Eintägiger Probeunterricht als Eignungsprüfung[2], [14], [15], [16]
Bremen Lernentwicklungsbericht zum Halbjahr Kl. 4 Nein Eltern entscheiden; Beratungsgespräch ist Pflicht[17]
Hamburg Schullaufbahnempfehlung mit dem Halbjahreszeugnis Kl. 4 Nein Freie Wahl; am Gymnasium zählt das Ende von Kl. 6[18], [19]
Hessen Empfehlung der Klassenkonferenz Nein Erneute Beratung; Klassenkonferenz kann widersprechen[20], [21]
Mecklenburg-Vorpommern (Orientierungsstufe Kl. 5 und 6) Schullaufbahnempfehlung, Ende 1. Halbjahr Kl. 6 Nein Elternwille entscheidet; Probezeit am Gymnasium bei der Schule erfragen[4], [5]
Niedersachsen Schullaufbahnempfehlung nur auf Wunsch der Eltern Nein Eltern entscheiden; mindestens zwei Beratungsgespräche[22]
Nordrhein-Westfalen „Schulformempfehlung“ mit dem Halbjahreszeugnis Kl. 4 Nein Ohne passende Empfehlung Pflicht-Beratung an der neuen Schule, dann entscheiden Eltern[23], [24]
Rheinland-Pfalz Empfehlung der Grundschule zum Halbjahr Kl. 4 Nein Eltern entscheiden nach Beratung[25]
Saarland Empfehlung im Entwicklungsbericht des Halbjahreszeugnisses Kl. 4 Nein Pflicht-Beratungsgespräch, dann entscheiden Eltern[26]
Sachsen „Bildungsempfehlung“ in Kl. 4 Nein, aber mit Pflichtschritten Leistungserhebung ohne Note und Beratung am Gymnasium, dann schriftlich festhalten[27], [28]
Sachsen-Anhalt Schullaufbahnempfehlung in Kl. 4 Nein Anmeldung an anderer Schulform möglich[29]
Schleswig-Holstein „Schulübergangsempfehlung“ mit dem Halbjahreszeugnis Kl. 4 Nein Pflicht-Beratung am Gymnasium, wenn die Empfehlung es nicht einschließt[30]
Thüringen Empfehlung der Klassenkonferenz mit dem Halbjahreszeugnis Kl. 4 Ja Aufnahmeprüfung: drei Tage Probeunterricht[31]

Stand Oktober 2026. Die verbindliche Auskunft gibt die Schule bzw. das Schulamt. Regeln ändern sich, zuletzt in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Was sich zuletzt geändert hat

Zu diesen vier Ländern finden Sie im Netz auch Angaben, die nicht mehr stimmen:

  • Baden-Württemberg: Die bisherige Grundschulempfehlung wurde zum Verfahren NAVi 4 BW weiterentwickelt, das fürs Gymnasium verbindlich ist.[7]
  • Berlin: Das Probejahr am Gymnasium wurde im Schuljahr 2025/26 abgeschafft und durch eine Eignungsfeststellung ersetzt.[13]
  • Brandenburg: Das Schulgesetz in der Fassung vom Januar 2026 nennt fürs Gymnasium einen gewichteten Notenschnitt,[2] ältere Seiten eine andere Regel. Auf Grundschulgutachten will das Ministerium im Schuljahr 2026/27 verzichten.[16]
  • Mecklenburg-Vorpommern: Seit dem 1. August 2025 gibt es mit „mangelhaft“ in einem Hauptfach keine Gymnasialempfehlung mehr, auch wenn der Durchschnitt reicht.[4]

Fünf Länder: Gymnasium nur mit Nachweis

In diesen Ländern führt ohne passende Empfehlung ein Test oder Probeunterricht aufs Gymnasium. Amtliche Zahlen zum Bestehen nennen wir mit Jahr. Für Ihr eigenes Kind sagen sie nichts voraus.

Baden-Württemberg: Potenzialtest

Das Verfahren NAVi 4 BW endet mit der „Rückmeldung für den weiteren Bildungsweg“. Sie kommt zum Ende des ersten Halbjahres der 4. Klasse mit der Halbjahresinformation und nennt ein Niveau: G (Hauptschulabschluss), M (Realschulabschluss) oder E (Abitur).[6]

Grundlage sind drei Bausteine: die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz, die für alle Kinder verpflichtende Kompetenzmessung „Kompass 4“ in Deutsch und Mathematik und der Elternwille. Fürs Gymnasium gilt „2 aus 3“: Neben Ihrem Wunsch muss Kompass 4 oder die Klassenkonferenz dafür sprechen.[6], [7] Die Klassenkonferenz orientiert sich in der Regel daran, ob Deutsch und Mathematik in der Halbjahresinformation im Schnitt bei 2,5 oder besser liegen und keines der beiden Fächer schlechter als 3,0 ist.[7] Eine starre Grenze ist das nicht.

Spricht beides nicht fürs Gymnasium, können Sie Ihr Kind zum Potenzialtest an einem Gymnasium anmelden. Er prüft Deutsch, Mathematik und überfachliche Kompetenzen und entscheidet endgültig.[6] 2026 nahmen 2.744 Kinder teil, 518 bestanden, das sind 19 Prozent. 2025 waren es 31 Prozent.[32] Das sind Zahlen über ganze Jahrgänge.

Bayern: Übertrittszeugnis und Probeunterricht

Alle Kinder der 4. Klasse an öffentlichen oder staatlich anerkannten Grundschulen bekommen am ersten Unterrichtstag im Mai ein Übertrittszeugnis. Maßgeblich ist die Gesamtdurchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht: fürs Gymnasium 2,33 oder besser, für die Realschule 2,66 oder besser.[9] Es zählt der Durchschnitt, nicht jedes Fach einzeln. Hat ein Kind mit nichtdeutscher Muttersprache nicht ab Klasse 1 eine deutsche Grundschule besucht, kann die Eignung bis zu einem Schnitt von 3,33 festgestellt werden, wenn Schwächen im Deutschen der Grund sind.[9]

Reicht die Note nicht, bleibt der Probeunterricht: drei Tage, Deutsch und Mathematik, bayernweit gleiche schriftliche Aufgaben, in der Regel im Mai.[11], [12] Bestanden hat Ihr Kind mit mindestens Note 3 in einem und Note 4 im anderen Fach.[11] Wichtig für Eltern: Mit Note 4 in beiden Fächern wird Ihr Kind trotzdem ins Gymnasium aufgenommen, wenn Sie das beantragen.[10] Ob und wie Ihr Kind ohne passenden Schnitt an die Realschule kommt, erfahren Sie an der Grundschule.

Vor der Entscheidung können Sie mit einem „Übertrittscoach“ sprechen, einer Beratungslehrkraft aus einer aufnehmenden Schulart.[8]

Berlin: Notensumme und Probeunterricht nach Klasse 6

Mit dem Halbjahreszeugnis der 6. Klasse bekommt Ihr Kind ein Anmeldeformular und die „Förderprognose“.[3] Fürs Gymnasium zählt die Notensumme aus Deutsch, Mathematik und erster Fremdsprache in den Zeugnissen 5.2 und 6.1. Liegt sie bei höchstens 14, ist kein Probeunterricht nötig. Sonst muss Ihr Kind dort seine Eignung nachweisen.[13] Eine Durchschnittsnote nennt die Senatsverwaltung dafür nicht.

Der Probeunterricht dauert etwa drei Zeitstunden, mit Deutsch, Mathematik und überfachlichen Aufgaben. Bestanden hat, wer mindestens 75 Prozent der Bewertungseinheiten erreicht. 2026 nahmen 1.223 Kinder teil, 1,22 Prozent wiesen die Eignung nach. 2025 waren es 1.937 Kinder und 2,6 Prozent.[13] Planen Sie den Probeunterricht deshalb nicht als sicheren Weg ein. Der Weg zum Abitur bleibt über Integrierte Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen offen.[13]

Für ein grundständiges Gymnasium ab Klasse 5 kommen Anmeldeformular und Förderprognose schon mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse.[3] Die Aufnahmeregeln dafür erfahren Sie an der Grundschule oder am Gymnasium.

Brandenburg: Eignungsprüfung nach Klasse 6

Sie geben einen Erst- und einen Zweitwunsch an. Fürs Gymnasium ab Klasse 7 braucht Ihr Kind eine bestandene Eignungsprüfung, außer der gewichtete Notenschnitt im Halbjahreszeugnis der 6. Klasse liegt bei 2,3 oder besser. Deutsch und Mathematik zählen dabei dreifach, die erste Fremdsprache doppelt, Gesellschafts- und Naturwissenschaften einfach.[2]

Die Eignungsprüfung ist ein eintägiger Probeunterricht in Deutsch und Mathematik, je 120 Minuten, durchgeführt von einer Kommission des Schulamts. Ober- und Gesamtschulen nehmen im Rahmen ihrer Plätze alle Kinder auf, ohne Notengrenze.[14]

Unklar ist, ob es noch ein Grundschulgutachten gibt. Das Ministerium hat für 2026/27 den Verzicht angekündigt,[16] der Schuljahreskalender nennt für den 29. Januar 2027 aber noch die Ausgabe der Grundschulgutachten.[15] Fragen Sie bei der Grundschule nach.

Für die Leistungs- und Begabungsklassen ab Klasse 5 darf die Notensumme aus Deutsch, Mathematik und erster Fremdsprache oder Sachunterricht im Halbjahreszeugnis der 4. Klasse grundsätzlich höchstens fünf betragen. Dazu kommen eine Empfehlung, ein prognostischer Test und ein Gespräch.[2]

Thüringen: Aufnahmeprüfung

Fürs Gymnasium braucht Ihr Kind grundsätzlich eine bestandene Aufnahmeprüfung. Befreit ist es mit mindestens „gut“ in Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachkunde im Halbjahreszeugnis der 4. Klasse oder mit einer Empfehlung der Klassenkonferenz, die mit diesem Zeugnis kommt.[31]

Die Empfehlung gibt es in der Regel, wenn in diesen drei Fächern höchstens einmal „befriedigend“ steht und sonst mindestens „gut“. Bei einmal „gut“ und zweimal „befriedigend“ kommt es auf das bisherige Lernverhalten an: Die Klassenkonferenz empfiehlt dann, wenn sie erwartet, dass Ihr Kind das Gymnasium mit Erfolg besucht. Steht in allen drei Fächern „befriedigend“ oder schlechter, gibt es die Empfehlung in der Regel nicht.[31]

Die Aufnahmeprüfung findet auf Antrag der Eltern statt: Probeunterricht an drei aufeinanderfolgenden Tagen mit je vier Unterrichtsstunden. Nachholen lässt sie sich in der Regel nicht. Nicht bestanden ist sie nur, wenn die Prüfungskommission einstimmig feststellt, dass Ihr Kind „offensichtlich ungeeignet“ ist.[31]

Wenn Empfehlung und Wunsch auseinandergehen

In den übrigen elf Ländern haben Sie das letzte Wort. Mehrere davon verlangen aber ein Beratungsgespräch, manche von allen Eltern, manche nur von denen, die von der Empfehlung abweichen.

Sachsen: Elternwille mit Pflichtschritten

In Sachsen entscheiden die Eltern auf Empfehlung der Schule. Die schriftliche „Bildungsempfehlung“ in Klasse 4 lautet aufs Gymnasium bei einem Schnitt aus Deutsch, Mathematik und Sachunterricht von 2,0 oder besser, keinem Fach mit „ausreichend“ oder schlechter und der pädagogischen Einschätzung, dass Ihr Kind den Anforderungen voraussichtlich entspricht. Sonst lautet sie auf Oberschule. Für Gemeinschaftsschule und Oberschule+ braucht es keine.[27]

Melden Sie Ihr Kind mit Oberschul-Empfehlung am Gymnasium an, schreibt es dort eine Leistungserhebung: Deutsch, Mathematik und Sachunterricht zu gleichen Teilen, 60 Minuten, ohne Note. Das Ergebnis erfahren Sie im Beratungsgespräch am Gymnasium.[27], [28] Durchfallen kann Ihr Kind dabei nicht. Rät das Gymnasium weiter zur Oberschule, wird es trotzdem aufgenommen, wenn Sie am Beratungsgespräch teilgenommen haben und innerhalb von drei Wochen schriftlich mitteilen, dass Sie an der Anmeldung festhalten.[28] Die Termine für 2027 gibt die Grundschule bekannt.

Pflichtberatung: Bremen, Saarland, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein

Bremen: Sie wählen zwischen Oberschule und Gymnasium. Die Entscheidung liegt bei Ihnen, das Beratungsgespräch ist aber Pflicht, sonst weist die Grundschule Ihrem Kind eine Schulart zu. Liegen Deutsch und Mathematik im Lernentwicklungsbericht „über dem Regelstandard“, kann Ihr Kind bevorzugt an einem Gymnasium aufgenommen werden.[17] Das zählt nur, wenn sich mehr Kinder anmelden, als Plätze da sind. Eine Voraussetzung fürs Gymnasium ist es nicht.

Saarland: Das Halbjahreszeugnis der 4. Klasse empfiehlt entweder Gymnasium oder Gemeinschaftsschule oder nur die Gemeinschaftsschule. Innerhalb von zwei Wochen folgt ein verpflichtendes Beratungsgespräch, danach entscheiden Sie.[26] Einen Test für Kinder, die gegen die Empfehlung aufs Gymnasium sollen, nennt die aktuelle Verordnung nicht. Wo Sie davon lesen, ist ein älteres Verfahren beschrieben.

Nordrhein-Westfalen: Die begründete „Schulformempfehlung“ kommt mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse. Sie kann eine weitere Schulform „mit Einschränkungen“ nennen und ist nicht bindend, eine feste Notengrenze gibt es nicht.[23] Fehlt für die gewünschte Schulform jede Empfehlung, auch eine eingeschränkte, nehmen Sie bei der Anmeldung an einem Beratungsgespräch der weiterführenden Schule teil. Danach entscheiden Sie.[24] Bei zu vielen Anmeldungen darf eine öffentliche Schule Ihr Kind nicht wegen der fehlenden Empfehlung ablehnen.[23]

Schleswig-Holstein: Auf die schriftliche „Schulübergangsempfehlung“ mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse folgt eine verpflichtende Einzelberatung. Schließt die Empfehlung das Gymnasium nicht ein und wollen Sie Ihr Kind dort anmelden, müssen Sie sich zusätzlich am Gymnasium beraten lassen.[30]

Hessen, Hamburg und die übrigen Länder

Hessen: Die Wahl ist grundsätzlich Sache der Eltern, die Empfehlung der Klassenkonferenz ist nicht bindend. Weicht Ihre Wahl davon ab, folgt eine erneute Beratung, danach können Sie Ihre Entscheidung noch ändern. Sie haben ein Anrecht auf einen Bildungsgang, nicht auf eine bestimmte Schule.[20] Laut dem Staatlichen Schulamt Offenbach kann die Klassenkonferenz Ihrer Wahl widersprechen.[21] Was daraus im Einzelfall folgt, erklärt die Schule.

Hamburg: Stadtteilschule und Gymnasium führen beide zum Abitur, die Stadtteilschule mit einem Jahr mehr. Sie wählen frei und geben drei Wunschschulen an.[18] Die Empfehlung ist nicht bindend.[19] Am Gymnasium zählt später das Ende von Klasse 6: Wer die Anforderungen dann nicht erfüllt, muss auf eine Stadtteilschule wechseln.[18]

Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt: Die Eltern entscheiden. In Niedersachsen bietet die Grundschule in Klasse 4 mindestens zwei Beratungsgespräche an, eine Empfehlung gibt es nur auf Wunsch.[22] In Rheinland-Pfalz hat die Empfehlung zum Halbjahr beratenden Charakter.[25] In Sachsen-Anhalt ist die Schullaufbahnempfehlung nicht bindend.[29] Nach welchen Kriterien in diesen beiden Ländern empfohlen wird, erfahren Sie an der Grundschule.

Mecklenburg-Vorpommern: Die Gymnasialempfehlung in Klasse 6 setzt einen Schnitt von 2,5 oder besser in Deutsch, Mathematik und Englisch voraus, ohne „mangelhaft“ in einem dieser Fächer. Entscheidend bleibt der Elternwille. Ohne Empfehlung gilt Klasse 7 am Gymnasium laut Bildungsserver als Probejahr, ohne Versetzung verlässt Ihr Kind dann das Gymnasium.[4] Die Landesseiten beschreiben diese Probezeit nicht einheitlich. Fragen Sie am Gymnasium nach.

Wenn Sie unsicher oder uneins sind

Holen Sie sich vor der Anmeldung Rat, wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft:

  • Die Empfehlung weicht deutlich von dem ab, was Sie selbst bei Ihrem Kind beobachten.
  • Sie wollen Ihr Kind an einer Schulart anmelden, die die Empfehlung nicht nennt.
  • Ihr Kind macht sich große Sorgen vor dem Wechsel oder vor einem Test.

Erste Ansprechpartner

Zuerst die Klassenleitung der Grundschule, dann die weiterführende Schule, an der Sie anmelden möchten. In Bayern zusätzlich der Übertrittscoach. Bei festgefahrenen Gesprächen die schulpsychologische Beratung, kostenfrei und vertraulich zum Beispiel in Hessen, Bayern und Baden-Württemberg.

Termine im Schuljahr 2026/27

In vielen Ländern kommt die Empfehlung mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse. Wie Sie mit einem schwächeren Zeugnis umgehen, steht im Beitrag zu Zeugnis und Versetzung. Amtlich veröffentlicht sind die Termine für den Wechsel zum Schuljahr 2027/28 bisher für fünf Länder:

  • Baden-Württemberg: Kompass 4 am 18. November 2026 (Deutsch) und 19. November 2026 (Mathematik), Nachtermine 25. und 26. November 2026.[6] Beratungsgespräch bis 29. Januar 2027, Rückmeldung bis 5. Februar 2027. Anmeldung zum Potenzialtest am 6. Februar und vom 8. bis 10. Februar 2027, Potenzialtest am 23. Februar 2027 mit Nachtermin am 2. März 2027. Anmeldung an den weiterführenden Schulen vom 8. bis 11. März 2027.[7]
  • Berlin (Wechsel nach Klasse 6): Halbjahreszeugnis mit Anmeldeformular am 29. Januar 2027, Anmeldung zum Probeunterricht am 8. oder 9. Februar 2027 an der Grundschule, Probeunterricht am 19. Februar 2027 an einer von zwölf Standortschulen.[13] Den Anmeldezeitraum an den weiterführenden Schulen für 2027 erfahren Sie an der Grundschule.
  • Brandenburg (Wechsel nach Klasse 6): Halbjahreszeugnis und Anmeldeformular am 29. Januar 2027, Abgabe vom 8. bis 10. Februar 2027, Probeunterricht am 5. März 2027, Bescheide am 25. Mai 2027.[15]
  • Bremen: Anmeldebogen bis 8. Februar 2027 bei der Grundschule abgeben.[33]
  • Schleswig-Holstein: Einzelberatung und Beratung an den weiterführenden Schulen bis 19. Februar 2027, Anmeldung vom 22. Februar bis 3. März 2027.[30]

Für die anderen Länder gibt die Grundschule bzw. das Land die genauen Termine jedes Jahr bekannt. Einige feste Regeln gibt es trotzdem:

  • Bayern: Zwischeninformation am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Januarwoche, Übertrittszeugnis am ersten Unterrichtstag im Mai, Probeunterricht in der Regel im Mai.[9], [12]
  • Hamburg: einwöchige Anmelderunde Anfang Februar.[18]
  • Nordrhein-Westfalen: Der Anmeldezeitraum umfasst sechs Wochen ab dem letztmöglichen Tag der Halbjahreszeugnisse. Die Fristen nennt der kommunale Schulträger.[23]
  • Thüringen: Anmeldung in einer Woche, die das Ministerium bekanntgibt.[31]

Was die Forschung zur Empfehlung sagt

Ob verbindliche Empfehlungen besser sind als die freie Wahl der Eltern, ist eine bildungspolitische Frage, die wir hier nicht beantworten. Zwei Untersuchungen aus Deutschland haben beobachtet, was sich ändert, wenn ein Land seine Regel wechselt.

Eine Studie aus Nordrhein-Westfalen verglich zwei Übergangsjahrgänge vor und nach Einführung der verbindlichen Empfehlung im Jahr 2006. Danach verringerte die verbindliche Regel den Einfluss der sozialen Herkunft auf die Schulwahl, vor allem zwischen Realschule und Gymnasium.[34] Heute ist die Empfehlung in Nordrhein-Westfalen nicht bindend.[23]

Ein Arbeitspapier wertete amtliche Kreisdaten aus Baden-Württemberg aus, nachdem das Land die verbindliche Empfehlung abgeschafft hatte. Danach wechselten mehr Kinder auf höhere Schularten, stärker in wohlhabenderen Kreisen, und das Sitzenbleiben in den ersten Klassen der weiterführenden Schulen nahm deutlich zu.[35]

Beide Arbeiten betrachten Jahrgänge und Landkreise, nicht einzelne Kinder.

Was wir nicht wissen

Belastbare Zahlen dazu, wie treffsicher Grundschulempfehlungen sind, sind uns nicht bekannt. Zahlen, die dazu im Netz kursieren, etwa zum Erfolg nach einem Probeunterricht, sollten Sie deshalb mit Vorsicht lesen.

Die Entscheidung mit dem Kind treffen

Regeln und Noten sind nur ein Teil der Entscheidung. Die folgenden Punkte sind praktischer Rat, kein Forschungsergebnis.

Das Gespräch mit der Lehrkraft

Die Klassenleitung erlebt Ihr Kind in vielen Stunden, in denen Sie nicht dabei sind. Fragen Sie im Beratungsgespräch nicht nur nach der Empfehlung, sondern auch nach dem Weg dahin: Wie arbeitet Ihr Kind, wenn eine Aufgabe schwer wird? Woran macht die Lehrkraft ihre Einschätzung fest? Wie Sie so ein Gespräch vorbereiten, steht im Beitrag zum Elternsprechtag.

Schulen ansehen

Bieten die weiterführenden Schulen einen Tag der offenen Tür oder Infoabende an, gehen Sie möglichst mit Ihrem Kind hin. Fragen Sie dort, wie die ersten Wochen organisiert sind, welche Fremdsprachen und Schwerpunkte es gibt und wie die Schule Kindern hilft, die am Anfang Schwierigkeiten haben.

Schulweg und Freundschaften

Fahren Sie den Weg zu jeder Schule, die infrage kommt, einmal zur Schulzeit ab. Ein langer Weg mit Umstieg kostet jeden Tag Zeit und Kraft, das gehört in die Abwägung.

Eine internationale Übersichtsarbeit fand, dass es vor allem an den Beziehungen zu Lehrkräften und Mitschülerinnen und Mitschülern hängt, ob Kinder den Wechsel positiv oder negativ erleben. Der Wechsel kann auch neue Freundschaften ermöglichen.[36] Ob Freundinnen und Freunde mitwechseln, darf also in die Abwägung eingehen, muss aber nicht den Ausschlag geben. Was sich mit dem Wechsel sonst ändert, beschreiben wir im Beitrag zum Wechsel in Klasse 5.

Was Ihr Kind selbst will

Fragen Sie Ihr Kind, was es sich wünscht und warum, welche Fächer es mag und wovor es Sorge hat. In Niedersachsen ist ausdrücklich vorgesehen, dass die Grundschule das Kind in die Beratung einbezieht.[22] Sprechen Sie über die Empfehlung als Einschätzung der Schule zum jetzigen Zeitpunkt, nicht als Urteil über Ihr Kind.

Was später noch möglich ist

Die Wahl nach der Grundschule legt nicht in jedem Land den ganzen Bildungsweg fest. In Sachsen-Anhalt kann Ihr Kind in den Jahrgangsstufen 6 bis 9 die Schulform oder den Bildungsgang wechseln.[29] In Hamburg führen Stadtteilschule und Gymnasium beide zum Abitur.[18] Wie ein späterer Wechsel in Ihrem Land geregelt ist, sagt Ihnen die Schule.

Checkliste zum Abhaken

Vor der Anmeldung

Druckt nur diesen Kasten, ohne den Rest der Seite.

Quellen

Wir stützen uns bevorzugt auf Übersichtsarbeiten, Leitlinien und Angaben offizieller Stellen. Zuletzt geprüft am 4. Oktober 2026.

  1. [1] Kultusministerkonferenz (o. J.). Grundschule (Primarbereich). Webseite kmk.org, abgerufen am 04.10.2026. kmk.org
  2. [2] Land Brandenburg. Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG), § 19 „Der Bildungsgang der Grundschule“ und § 53 „Aufnahme in eine weiterführende allgemein bildende Schule“, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 29. Januar 2026. Abgerufen am 04.10.2026. bravors.brandenburg.de
  3. [3] Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin (o. J.). Wohin nach der Grundschule? Informationen zum Übergang im Schuljahr 2026/2027. Abgerufen am 04.10.2026. berlin.de
  4. [4] Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern (o. J.). Schulartunabhängige Orientierungsstufe, Abschnitt Schullaufbahnempfehlung. Abgerufen am 04.10.2026. bildung-mv.de
  5. [5] Land Mecklenburg-Vorpommern. Schulartunabhängige Orientierungsstufe und Schullaufbahnempfehlung. MV-Serviceportal, abgerufen am 04.10.2026. mv-serviceportal.de
  6. [6] Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (o. J.). Übergang von der Grundschule auf weiterführende Schulen (NAVi 4 BW, Termine 2026/27). Abgerufen am 04.10.2026. km.baden-wuerttemberg.de
  7. [7] Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (o. J.). FAQ Bildungsreform, Abschnitte NAVi 4 BW, Kompass 4, Potenzialtest, Zeitschiene 2026/27. Abgerufen am 04.10.2026. km.baden-wuerttemberg.de
  8. [8] Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (o. J.). Übertritt und Schulartwechsel. Abgerufen am 04.10.2026. km.bayern.de
  9. [9] Freistaat Bayern. Grundschulordnung (GrSO), § 6 „Übertritt an ein Gymnasium oder an eine Realschule“, aktuelle Fassung auf gesetze-bayern.de. Abgerufen am 04.10.2026. gesetze-bayern.de
  10. [10] Freistaat Bayern. Gymnasialschulordnung (GSO), § 2 „Aufnahme in die unterste Jahrgangsstufe“, aktuelle Fassung auf gesetze-bayern.de. Abgerufen am 04.10.2026. gesetze-bayern.de
  11. [11] Freistaat Bayern. Gymnasialschulordnung (GSO), § 3 „Probeunterricht“, aktuelle Fassung auf gesetze-bayern.de. Abgerufen am 04.10.2026. gesetze-bayern.de
  12. [12] Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (o. J.). Eignung und Übertritt (Gymnasium). Abgerufen am 04.10.2026. km.bayern.de
  13. [13] Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin (o. J.). Fragen und Antworten zum Probeunterricht (Termine 2027, Zahlen 2025 und 2026). Abgerufen am 04.10.2026. berlin.de
  14. [14] Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg (o. J.). Übergang in die Sekundarstufe I. Abgerufen am 04.10.2026. mbjs.brandenburg.de
  15. [15] Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg, Fachportal (o. J.). Schuljahreskalender, Abschnitt Grundschulen, Übergangsverfahren in die Jahrgangsstufe 7 zum Schuljahr 2027/2028. Abgerufen am 04.10.2026. mbjs-fachportal.brandenburg.de
  16. [16] Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg (08.02.2026). Änderungen zum zweiten Schulhalbjahr 2025/26. Pressemitteilung. Abgerufen am 04.10.2026. mbjs.brandenburg.de
  17. [17] Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen (2025/26). Broschüre Übergang 4 nach 5, Schuljahr 2026/2027. Abgerufen am 04.10.2026. bildung.bremen.de
  18. [18] Freie und Hansestadt Hamburg, Schulbehörde (o. J.). Von Klasse 5 bis zum Schulabschluss. Abgerufen am 04.10.2026. hamburg.de
  19. [19] Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung Hamburg (o. J.). Schulformwechsel. Wechsel von der Stadtteilschule auf das Gymnasium. Serviceseite, abgerufen am 04.10.2026. hamburg.de
  20. [20] Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (o. J.). Von der Grundschule in die weiterführende Schule wechseln. Abgerufen am 04.10.2026. kultus.hessen.de
  21. [21] Staatliches Schulamt für den Landkreis und die Stadt Offenbach am Main (o. J.). Übergang in die weiterführende Schule nach der 4. Klasse. Abgerufen am 04.10.2026. schulaemter.hessen.de
  22. [22] Niedersächsisches Kultusministerium (o. J.). Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule. Abgerufen am 04.10.2026. mk.niedersachsen.de
  23. [23] Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen (o. J.). Grundschulempfehlung und Übergang in die weiterführenden Schulen. Abgerufen am 04.10.2026. schulministerium.nrw
  24. [24] Land Nordrhein-Westfalen. Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-S I), § 1, BASS 13-21 Nr. 1.1, zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. Januar 2026. Abgerufen am 04.10.2026. bass.schule.nrw
  25. [25] Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz (o. J.). Grundschule. Abgerufen am 04.10.2026. bm.rlp.de
  26. [26] Saarland. Zeugnis- und Versetzungsordnung, Schulordnung, für die Grundschulen im Saarland (ZVO-GS), § 16, Fassung vom 03.08.2015, letzte Änderung durch Art. 212 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021. Abgerufen am 04.10.2026. recht.saarland.de
  27. [27] Freistaat Sachsen. Sächsisches Schulgesetz (SächsSchulG), § 34 „Wahl des Bildungsweges“, Fassung gültig ab 17. August 2024. Abgerufen am 04.10.2026. revosax.sachsen.de
  28. [28] Freistaat Sachsen. Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung (SOGYA), §§ 6 und 7, Gesamtausgabe in der Fassung vom 01.08.2023. Abgerufen am 04.10.2026. revosax.sachsen.de
  29. [29] Land Sachsen-Anhalt, Bürger- und Unternehmensservice (o. J.). Wechsel in eine andere Schulform beantragen. Abgerufen am 04.10.2026. buerger.sachsen-anhalt.de
  30. [30] Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung Schleswig-Holstein (o. J.). Welche Schule für mein Kind? Informationen zum Übergang an die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Erlass mit Terminen zum Schuljahr 2027/28. Abgerufen am 04.10.2026. schleswig-holstein.de
  31. [31] Landesrecht Thüringen. Thüringer Schulordnung (ThürSchulO), §§ 122, 125, 128, 130, 131, Fassung gültig ab 1. August 2024. Abgerufen am 04.10.2026. landesrecht.thueringen.de
  32. [32] Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (19.03.2026). Zahlen zum Potenzialtest und zur Unterrichtsversorgung. Pressemitteilung. Abgerufen am 04.10.2026. km.baden-wuerttemberg.de
  33. [33] Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen (o. J.). Übergang von 4 nach 5 (Anmeldeschluss 2027). Abgerufen am 04.10.2026. bildung.bremen.de
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  35. [35] Osikominu, A., Pfeifer, G. & Strohmaier, K. (2021). The Effects of Free Secondary School Track Choice: A Disaggregated Synthetic Control Approach. IZA Discussion Paper No. 14033. iza.org
  36. [36] Jindal-Snape, D., Hannah, E. F. S., Cantali, D., Barlow, W. & MacGillivray, S. (2020). Systematic literature review of primary‒secondary transitions: International research. Review of Education, 8(2), 526–566. doi.org

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Hat Pädagogik und Informatik studiert. Schreibt hier über den Forschungsstand zum Lernen und prüft digitale Lernhilfen technisch, bevor sie hier erwähnt werden.

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