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Elternsprechtag und Lehrergespräch vorbereiten, mit Checkliste

Am Elternsprechtag ist die Zeit knapp, und hinterher bleibt oft wenig Greifbares. Mit notierten Beobachtungen, einem klaren Ziel und den passenden Fragen nehmen Sie mehr mit, auch dann, wenn das Gespräch schwierig wird.

Kurz gesagt

  • Gehen Sie mit notierten Beobachtungen und einem einzigen Ziel ins Gespräch, nicht mit einem allgemeinen Eindruck.
  • Was Eltern zusteht, regelt jedes Bundesland selbst. In NRW müssen Lehrkräfte die Bewertungsmaßstäbe erläutern, in Bayern haben Eltern ein Recht auf mindestens einen Elternsprechtag.
  • Kommen Sie mit der Lehrkraft nicht weiter, gibt es weitere Ansprechpersonen, etwa die schulpsychologische Beratung, die zum Beispiel in Hessen, Bayern und Baden-Württemberg kostenfrei und vertraulich ist.
  • Halten Sie Absprachen danach kurz schriftlich fest. Dann können Sie sich beim nächsten Gespräch auf etwas Konkretes beziehen.
Inhalt dieses Artikels
  1. Vor dem Gespräch: Beobachtungen und ein Ziel
  2. Was Ihnen zusteht, je nach Bundesland
  3. Fragen, die weiterhelfen, nach Anlass
  4. Wenn es Konflikte gibt
  5. Nach dem Gespräch: Absprachen festhalten
  6. Checklisten zum Ausdrucken

Vor dem Gespräch: Beobachtungen und ein Ziel

Am Elternsprechtag kommen viele Familien hintereinander an die Reihe, für das einzelne Gespräch bleibt wenig Zeit. Wer dann nur mit dem Gefühl hineingeht, dass irgendetwas nicht stimmt, bekommt leicht eine ebenso allgemeine Antwort. Ob aus den wenigen Minuten etwas wird, entscheidet sich vorher.

Für größere Anliegen ist der Elternsprechtag ohnehin nicht der beste Rahmen. Die Kultusministerkonferenz nennt in einer Empfehlung von 2018 neben Elternsprechtagen ausdrücklich vereinbarte Gespräche als Weg, auf dem Eltern ihre Interessen gegenüber der Schule wahrnehmen.[1] Wenn Sie ahnen, dass es länger dauert, bitten Sie um einen eigenen Termin.

Beobachtungen statt Eindrücke

Ein Eindruck lautet: „Mein Kind ist in Mathe überfordert.“ Eine Beobachtung lautet: „Für die Rechenaufgaben braucht mein Kind abends deutlich länger als für die anderen Fächer, und bei Textaufgaben fragt es fast jedes Mal, was es rechnen soll.“ Die zweite Fassung kann die Lehrkraft mit dem vergleichen, was sie im Unterricht sieht.

Notieren Sie in den Wochen vor dem Termin, was Ihnen auffällt, jeweils mit Datum und in einem Satz. Hilfreich sind zum Beispiel:

  • wie lange die Hausaufgaben dauern und bei welchen Fächern es hakt,
  • was Ihr Kind über die Schule erzählt, möglichst in seinen eigenen Worten,
  • korrigierte Arbeiten, Hefte oder Mitteilungen der Lehrkraft, die Sie ansprechen möchten,
  • Veränderungen, etwa wenn Ihr Kind ungern zur Schule geht oder weniger erzählt als früher.

Fragen Sie auch Ihr Kind vorher: Was läuft gut, was ist schwer, und was soll ich die Lehrkraft fragen?

Ein Ziel für das Gespräch

Legen Sie fest, was Sie nach dem Gespräch wissen oder vereinbart haben wollen. Ein Satz reicht, zum Beispiel: „Ich will wissen, ob die Lehrkraft die Leseschwierigkeiten auch sieht und was die Schule vorschlägt.“

Wer viele Themen mitbringt, kommt oft über das erste nicht hinaus. Schreiben Sie das Ziel oben auf Ihren Zettel, darunter nur die passenden Fragen.

Was die Schule von Ihnen wissen sollte

Laut der Empfehlung der Kultusministerkonferenz sollten Eltern die Schule über besondere Umstände informieren, die die schulische Entwicklung ihres Kindes beeinflussen. Lehrkräfte können Situationen dann besser einschätzen.[1] Das kann eine Trennung sein, ein Umzug, eine Krankheit in der Familie oder eine Diagnose wie ADHS. Was und wie viel Sie erzählen, entscheiden Sie. Was Sie bei ADHS konkret mit der Schule vereinbaren können, steht im Beitrag zu ADHS in der Schule.

Beide Checklisten zum Ausdrucken finden Sie am Ende des Artikels.

Was Ihnen zusteht, je nach Bundesland

Manche Eltern zögern, nach dem Zustandekommen einer Note zu fragen. Für einige Länder ist ausdrücklich geregelt, dass solche Fragen berechtigt sind. Eine bundesweite Regel gibt es nicht, Schulrecht ist Ländersache. Drei Anker:

Wo Was dort steht Fundstelle
Kultusministerkonferenz (Empfehlung) Die Schule ist verpflichtet, Eltern in allen Fragen zu beraten, die für Entwicklung, Leistungsstand und Schullaufbahn ihres Kindes wichtig sind. Beschluss vom 11.10.2018[1]
Nordrhein-Westfalen Lehrkräfte erläutern die Bewertungsmaßstäbe für Noten und Beurteilungen. Auf Wunsch teilen sie den Leistungsstand mit und erläutern einzelne Beurteilungen. Sie beraten Eltern außerhalb des Unterrichts, Elternsprechtage finden nicht während der Unterrichtszeit am Vormittag statt. § 44 SchulG NRW[2]
Bayern Eltern haben ein Recht auf angemessene Beratung in Elternsprechstunden und auf mindestens einen Elternsprechtag, an dem alle Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Er liegt außerhalb der regelmäßigen Unterrichtszeit, sodass berufstätige Eltern in der Regel kommen können. § 12 Abs. 2 BaySchO[3]

Für Bayern gibt es zwei Ergänzungen. Jede Schule erarbeitet ein eigenes Konzept zur Erziehungspartnerschaft und darf dabei von den Regeln der Schulordnung zur Zusammenarbeit mit den Eltern abweichen.[4] Wie es an Ihrer Schule läuft, steht im Zweifel in diesem Konzept. Außerdem muss die Schule Eltern möglichst frühzeitig in Textform über wesentliche Vorgänge informieren, insbesondere über ein auffallendes Absinken der Leistungen.[4] Ein solches Schreiben ist ein guter Anlass, um ein Gespräch zu bitten.

In NRW können Eltern nach Absprache mit den Lehrkräften außerdem einzelne Unterrichtsstunden ihres Kindes besuchen.[2] Vor einem schwierigen Gespräch kann das helfen.

In NRW regelt das Gesetz, wann Elternsprechtage stattfinden, in Bayern, dass es mindestens einen gibt. In den übrigen Ländern fragen Sie im Zweifel die Schulleitung, was an Ihrer Schule gilt.

Fragen, die weiterhelfen, nach Anlass

Gute Fragen sind offen und zielen auf etwas, das die Lehrkraft beobachtet hat: nicht „Wie läuft es so?“, sondern „Woran merken Sie im Unterricht, ob mein Kind eine Aufgabe verstanden hat?“ Nehmen Sie nur die Fragen mit, die zu Ihrem Anlass passen.

Leistungsstand und Noten

  • Wo steht mein Kind im Vergleich zu dem, was in dieser Klasse erwartet wird?
  • Wie kommt die Note zustande? Was zählt schriftlich, was mündlich, was die Mitarbeit?
  • Können Sie mir an dieser Arbeit zeigen, wo die Punkte verloren gegangen sind?
  • Was wäre der nächste Schritt, und woran merke ich zu Hause, dass er gelingt?

Steht das Gespräch nach dem Halbjahreszeugnis oder nach einem Warnbrief an, hilft der Beitrag zu Zeugnis und Versetzung beim Einordnen, was in Ihrem Land gilt.

Für Fragen nach Note und Leistungsstand gibt es in NRW eine ausdrückliche Grundlage: Lehrkräfte müssen die Bewertungsmaßstäbe erläutern und auf Wunsch den Leistungsstand mitteilen und einzelne Beurteilungen erläutern.[2] Die Frage nach dem nächsten Schritt bringt aber oft mehr als eine Diskussion über die Note selbst.

Arbeitsverhalten

  • Wie arbeitet mein Kind, wenn es allein an einer Aufgabe sitzt?
  • Fängt es von sich aus an, oder wartet es auf Hilfe?
  • Wie lange sollen die Hausaufgaben nach Ihrer Vorstellung dauern?
  • Was können wir zu Hause tun, ohne die Arbeit zu übernehmen?

Dauern die Hausaufgaben regelmäßig viel länger als gedacht, ist das für die Lehrkraft eine wichtige Information. Wie viel Zeit vorgesehen ist, regelt jedes Land anders. In Bayern zum Beispiel legt die Lehrerkonferenz vor Beginn des Schuljahres Grundsätze für die Hausaufgaben fest.[3] Wie Ihr Kind mehr allein schafft, beschreiben wir im Artikel über selbstständiges Lernen.

Miteinander in der Klasse

  • Mit wem arbeitet und spielt mein Kind, und wie erleben Sie es in den Pausen?
  • Gab es Streit oder Situationen, in denen es ausgeschlossen wurde oder selbst andere ausgeschlossen hat?
  • Wie reagiert die Schule, wenn so etwas vorkommt, und an wen wende ich mich dann?

Die Lehrkraft sieht vor allem den Unterricht, Ihr Kind erlebt auch Pause und Schulweg. Beide Schilderungen können zutreffen, auch wenn sie verschieden klingen.

Verdacht auf Lernschwierigkeiten

Tut sich Ihr Kind beim Lesen, Schreiben oder Rechnen über längere Zeit sehr schwer, ist die Lehrkraft eine wichtige erste Ansprechperson. Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz von 2003 (Fassung von 2007) gehören Diagnose, Beratung und Förderung bei besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben zu den Aufgaben der Schule. Für die Förderung werden individuelle Förderpläne erstellt und mit Eltern und Kind abgesprochen.[5] Der Beschluss umfasst auch das Rechnen, behandelt es bei der Bewertung aber nicht wie Lesen und Rechtschreiben.[5]

  • Sehen Sie die Schwierigkeiten auch, und seit wann?
  • Wie fördert die Schule mein Kind, und gibt es einen Förderplan?
  • Wer entscheidet über zusätzliche Förderung, und wie bin ich daran beteiligt?
  • Halten Sie eine Abklärung außerhalb der Schule für sinnvoll?

Wie das im Einzelnen läuft, hängt vom Land ab. In NRW etwa stellen bei Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben die Deutschlehrkräfte den Förderbedarf fest, auch auf Antrag der Eltern. Über die Teilnahme an Förderkursen entscheidet die Schulleitung.[6] Was eine Abklärung umfasst und wer sie macht, erklären wir in den Artikeln zu LRS und Legasthenie und zur Dyskalkulie. Wirkt Ihr Kind dagegen eher unterfordert, finden Sie Hinweise im Artikel über Hochbegabung.

Bevorstehender Schulwechsel

In den meisten Ländern endet die Grundschule mit Klasse 4, in Berlin und Brandenburg mit Klasse 6.[7] In NRW soll die Schule Eltern laut Schulgesetz ausdrücklich auch in Fragen der Schullaufbahn beraten.[2]

  • Welche Schulform passt aus Ihrer Sicht zu meinem Kind, und woran machen Sie das fest?
  • Was sollte sich bis zum Wechsel noch entwickeln?
  • Wie und wann läuft an dieser Schule die Beratung zum Übergang?

Was sich mit dem Wechsel ändert und wann Sie reagieren sollten, beschreiben wir im Artikel über den Wechsel in Klasse 5.

Wenn es Konflikte gibt

Manchmal geht es nicht um Information, sondern um Ärger: über eine Note, über einen Vorfall oder über das Gefühl, dass die Lehrkraft Ihr Kind falsch einschätzt. Solche Gespräche gehören nicht in die knappe Zeit am Elternsprechtag, sondern in einen eigenen Termin. Sagen Sie vorher in einem Satz, worum es gehen soll, damit sich auch die Lehrkraft vorbereiten kann.

Ruhig bleiben, konkret werden

Was in schwierigen Gesprächen weiterhilft, ist kein Forschungsergebnis, sondern Handwerk. Einige Grundsätze:

  • Beschreiben statt bewerten. „Mein Kind kam am Dienstag weinend nach Hause und erzählte, es sei vor der Klasse ausgelacht worden“ statt „Sie stellen mein Kind bloß“.
  • Ein Beispiel statt „immer“ und „nie“. Verallgemeinerungen laden zum Widerspruch ein, ein konkreter Fall lässt sich klären.
  • Erst fragen, dann urteilen. „Wie haben Sie die Situation erlebt?“ Hören Sie die Antwort an, bevor Sie widersprechen.
  • Beim Ziel bleiben. Was soll sich ändern? Ein Gespräch, das mit einer Absprache endet, ist mehr wert als eines, in dem Sie recht bekommen.
  • Unterbrechen ist erlaubt. Wenn das Gespräch kippt, schlagen Sie vor, es an einem anderen Tag fortzusetzen.

Wenn Sie eine zweite Person mitnehmen, etwa den anderen Elternteil, kündigen Sie das vorher an. Eckt Ihr Kind im Unterricht häufig an, fragen Sie auch nach dem, was schon funktioniert. Daran lässt sich leichter anknüpfen als an einer Liste von Vorfällen.

Wenn das Gespräch nichts bringt

Naheliegende nächste Ansprechpersonen sind die Klassenleitung, wenn es um eine Fachlehrkraft geht, und die Schulleitung, wenn auch das nichts klärt. Suchen Sie eine neutrale Stelle außerhalb des Konflikts, ist die schulpsychologische Beratung eine Möglichkeit.

Sie ist nicht in jedem Land gleich organisiert. In Hessen ist schulpsychologische Beratung freiwillig, kostenfrei und vertraulich.[8] In Bayern beschreibt das Kultusministerium die Staatliche Schulberatung, also Beratungslehrkräfte sowie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, als neutral, streng vertraulich, kostenfrei und freiwillig.[9] In Baden-Württemberg ist die Einzelberatung durch die Schulpsychologischen Dienste und die Bildungsberatung vertraulich und kostenfrei.[10] In NRW arbeitet die Schule bei der Beratung von Eltern laut Schulgesetz insbesondere mit dem schulpsychologischen Dienst zusammen.[2] Wie Sie die Beratung in Ihrer Region erreichen, erfahren Sie an der Schule.

Wann Sie Unterstützung holen sollten

Holen Sie sich Unterstützung über die einzelne Lehrkraft hinaus, wenn …

  • Gespräche sich wiederholt im Kreis drehen oder Absprachen nicht eingehalten werden.
  • Ihr Kind über längere Zeit ungern oder mit Angst zur Schule geht.
  • Sie oder die Lehrkraft eine Lernschwierigkeit vermuten, die abgeklärt werden sollte.

Erste Ansprechpartner

Klassenleitung, Schulleitung, schulpsychologische Beratung (kostenfrei und vertraulich zum Beispiel in Hessen, Bayern und Baden-Württemberg).

Nach dem Gespräch: Absprachen festhalten

Schreiben Sie noch am selben Tag auf, was vereinbart wurde. Wenige Punkte reichen: Was ändert sich? Wer tut was? Wann sprechen Sie wieder miteinander?

Das lohnt sich: Wenn Sie einige Wochen später nachfragen, können Sie sich auf etwas Konkretes beziehen.

Manche Eltern schicken der Lehrkraft danach eine kurze Nachricht: „Danke für das Gespräch. Ich habe mitgenommen, dass …“ So fallen Missverständnisse früh auf. Welche Wege es dafür gibt, hängt von der Schule ab. Die Empfehlung der Kultusministerkonferenz nennt neben Elternabenden und Sprechstunden ausdrücklich weitere Kontaktmöglichkeiten, auch auf elektronischem Weg.[1]

Erzählen Sie auch Ihrem Kind, was gut lief und was Sie gemeinsam ausprobieren wollen. Und vereinbaren Sie, wann Sie zurückschauen: beim nächsten Elternsprechtag oder früher in einem kurzen Termin.

Checklisten zum Ausdrucken

Beide Listen lassen sich einzeln drucken. Die erste gehört in die Tage vor dem Termin, die zweite nehmen Sie mit ins Gespräch.

Checkliste zum Abhaken

Vor dem Elternsprechtag

Druckt nur diesen Kasten, ohne den Rest der Seite.

Checkliste zum Abhaken

Im Gespräch und danach

Druckt nur diesen Kasten, ohne den Rest der Seite.

Quellen

Wir stützen uns bevorzugt auf Übersichtsarbeiten, Leitlinien und Angaben offizieller Stellen. Zuletzt geprüft am 4. Oktober 2026.

  1. [1] Kultusministerkonferenz (2018). Bildung und Erziehung als gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 11.10.2018. Abgerufen am 04.10.2026. kmk.org
  2. [2] Land Nordrhein-Westfalen. Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juli 2026 (GV. NRW. S. 547), § 44. BASS 1-1. Abgerufen am 04.10.2026. bass.schule.nrw
  3. [3] Freistaat Bayern. Bayerische Schulordnung (BaySchO) vom 1. Juli 2016, § 12 „Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten“ und § 28 „Hausaufgaben“. Textfassung gültig ab 01.08.2026. Abgerufen am 04.10.2026. gesetze-bayern.de
  4. [4] Freistaat Bayern. Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vom 31. Mai 2000, Art. 74 und 75. Textfassung gültig ab 02.10.2026. Abgerufen am 04.10.2026. gesetze-bayern.de
  5. [5] Kultusministerkonferenz (2003/2007). Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen. Beschluss vom 04.12.2003 in der Fassung vom 15.11.2007. Abgerufen am 04.10.2026. kmk.org
  6. [6] Ministerium für Schule und Bildung NRW. Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS). Runderlass vom 19.07.1991, BASS 14-01 Nr. 1, Ausgabe 2026/2027. Abgerufen am 04.10.2026. bass.schule.nrw
  7. [7] Kultusministerkonferenz. Grundschule (Primarbereich). Webseite, ohne Datum. Abgerufen am 04.10.2026. kmk.org
  8. [8] Staatliche Schulämter Hessen. Schulpsychologische Beratung und Prävention. Webseite, ohne Datum. Abgerufen am 04.10.2026. schulaemter.hessen.de
  9. [9] Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Staatliche Schulberatung in Bayern. Webseite, ohne Datum. Abgerufen am 04.10.2026. schulberatung.bayern.de
  10. [10] Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Schulpsychologische Dienste. Webseite, ohne Datum. Abgerufen am 04.10.2026. km.baden-wuerttemberg.de

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Hat Pädagogik und Informatik studiert. Schreibt hier über den Forschungsstand zum Lernen und prüft digitale Lernhilfen technisch, bevor sie hier erwähnt werden.

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