Lernschwierigkeiten Klasse 1–4

Dyskalkulie und Rechenschwäche: erkennen, testen, fördern

Wenn Ihr Kind beim Rechnen dauerhaft hängen bleibt, wird es für Eltern schnell unübersichtlich: mehrere Begriffe, eine Leitlinie in Überarbeitung, Bundesländer mit gegensätzlichen Regeln. Wir ordnen, was belegt ist und was nicht.

Kurz gesagt

  • Laut der Leitlinie von 2018 (derzeit in Überarbeitung) wird eine Rechenstörung frühestens ab Ende Klasse 1 diagnostiziert, und zählendes Rechnen wird erst zum Warnzeichen, wenn es sich verfestigt.
  • Zur Diagnose gehören Rechentests, die der Verlag nur an Fachleute abgibt, eine klinische Untersuchung und Angaben zu Entwicklung, Familie und Schule.
  • Die Leitlinie empfiehlt Einzelförderung durch ausgebildete Fachkräfte, die an den gefundenen Problemen ansetzt; Lernprogramme und Spiele zu Hause ersetzen sie nicht.
  • Bei Noten gilt Landesrecht: Hessen erlaubt in der Grundschule Ausnahmen, Bayern sieht Nachteilsausgleich und Notenschutz bei einer Rechenstörung nicht vor.
Inhalt dieses Artikels
  1. Rechenschwäche oder Dyskalkulie: die Begriffe
  2. Anzeichen im Grundschulalter
  3. Testen und abklären
  4. Förderung: was die Leitlinie empfiehlt
  5. Förderspiele für zu Hause
  6. Schule, Noten und Nachteilsausgleich
  7. Wer die Förderung bezahlt

Rechenschwäche oder Dyskalkulie: die Begriffe

Einheitlich geregelt ist nur der medizinische Begriff. Die Diagnose heißt in Deutschland „Rechenstörung“ und hat in der ICD-10-GM, Version 2026, den Code F81.2. Gemeint ist eine Beeinträchtigung vor allem bei den Grundrechenarten, die sich nicht allein durch eine Intelligenzminderung oder durch unangemessenen Unterricht erklären lässt.[1] In der ICD-11 der Weltgesundheitsorganisation heißt die Diagnose „Developmental learning disorder with impairment in mathematics“ (6A03.2). Genannt werden dort unter anderem Probleme mit dem Zahlensinn, mit dem Abruf von Rechenfakten und mit genauem und flüssigem Rechnen.[2]

„Rechenschwäche“ ist nicht einheitlich definiert, und auch „Dyskalkulie“ wird je nach Stelle anders gebraucht. Die Kultusministerkonferenz (KMK) spricht von „besonderen Schwierigkeiten im Rechnen (Rechenstörungen)“.[3] Die Staatliche Schulberatung in Bayern fasst Rechenschwäche, Rechenstörung und Dyskalkulie zusammen.[4] Hessen definiert die „besonderen Schwierigkeiten beim Rechnen“ bewusst nicht; die Schule stellt sie im Einzelfall fest, unabhängig von der Ursache.[5] Wir schreiben „Rechenstörung“, wenn eine Diagnose gemeint ist, und „Rechenschwierigkeiten“ für alles, was noch nicht abgeklärt ist.

Eine Leitlinie im Umbau

Vieles auf dieser Seite stützt sich auf die S3-Leitlinie „Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung“ vom 25.02.2018, federführend erarbeitet von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP).[6] Ihre Gültigkeit ist am 24.02.2023 abgelaufen, eine Neufassung soll bis zum 31.12.2026 fertig sein.[7] Wir zitieren also den Stand von 2018, und die Neufassung kann Empfehlungen zu Tests und Förderprogrammen ändern.

Unumstritten ist die Leitlinie nicht. Die Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft hat ihr zugestimmt, aber zu Protokoll gegeben, sie verstehe Dyskalkulie einseitig als medizinisch-psychologisches Problem und blende den Unterricht aus.[6] Diese Spannung zwischen Diagnose und Unterricht zieht sich durch das ganze Thema.

Wie häufig ist eine Rechenstörung?

Die Leitlinie nennt ungefähr 2 bis 8 Prozent, die Anmeldung ihrer Überarbeitung von 2023 ungefähr 3 bis 8 Prozent.[6], [7] Die bayerische Schulberatung gibt an, dass etwa 5 bis 7 Prozent der Schülerinnen und Schüler besondere Schwierigkeiten beim Rechnenlernen zeigen, nennt dafür auf ihrer Seite aber keine Quelle.[4] Die Zahlen meinen nicht dasselbe: einmal die Diagnose, einmal einen weiter gefassten schulischen Begriff.

Anzeichen im Grundschulalter

Kern einer Rechenstörung ist laut Leitlinie, dass ein Kind in Mathematik mehr Fehler macht und länger braucht.[6] Das allein ist schwer einzuordnen, denn Fehler macht jedes Kind, das noch übt. Greifbarer sind vier Merkmale, die eine Handreichung des Projekts PIKAS (TU Dortmund und DZLM, herausgegeben vom Schulministerium NRW) für die Klassen 1 und 2 beschreibt:[8]

  • Kein tragfähiges Zahlverständnis. Vereinfacht gesagt: Ihr Kind verbindet mit einer Zahl noch keine sichere Vorstellung davon, wie viel sie ist.
  • Kein tragfähiges Operationsverständnis. Ihr Kind kann eine Rechnung vielleicht ausführen, weiß aber nicht, wofür sie steht. Malnehmen etwa soll als Rechnen mit gleich großen Gruppen verstanden werden („3 Vierer“).[8]
  • Kein tragfähiges Stellenwertverständnis. Das Beispiel der Handreichung: Ein Kind muss verstehen, dass die 3 in 35 etwas anderes bedeutet als die 3 in 307 oder in 43.[8]
  • Verfestigtes zählendes Rechnen. Hier kommt es auf das Wort „verfestigt“ an. Zählendes Rechnen ist am Schulanfang normal. Zum Warnzeichen wird es erst, wenn ein Kind auch später noch zählt, etwa beim Einspluseins, im Hunderterraum oder beim Einmaleins.[8]

Mythos

Wenn mein Kind mit den Fingern rechnet, hat es Dyskalkulie.

Was die Forschung sagt

Zählendes Rechnen gehört laut PIKAS-Handreichung in frühen Phasen zum normalen Lernen. Erst wenn es im weiteren Verlauf der einzige Lösungsweg bleibt, ist es ein Grund, genauer hinzusehen.[8] Eine Diagnose stützt sich nach der Leitlinie ohnehin auf Tests, eine klinische Untersuchung und Angaben zu Entwicklung, Familie und Schule, nie auf ein einzelnes Merkmal.[6]

Was zusätzlich auftreten kann

Unsicherheiten in der Raum-Lage-Wahrnehmung, fehlende Größenvorstellungen, ein schwaches Gedächtnis für Gehörtes oder geringes Selbstvertrauen können ebenfalls auftreten. Zu den Kernmerkmalen zählt die Handreichung sie nicht.[8] Wenn Sie also lesen, Zahlendreher oder Raum-Lage-Probleme seien „typisch“ für Dyskalkulie: Unter den vier Kernmerkmalen steht beides nicht. Für eine Rechenstörung sprechen laut Leitlinie dagegen unter anderem eine Häufung in der Familie und Schwierigkeiten mit Zahlen und Mengen schon vor der Schule.[6]

Ab wann man von einer Störung spricht

Bis Anfang Klasse 1 spricht die Leitlinie nur von einem Risiko. Eine Diagnose stellt sie frühestens ab Ende Klasse 1, denn die Rechenleistung schwankt in diesem Alter noch und wird vor allem ab Beginn der 2. Klasse stabiler.[6] Abwarten heißt das nicht: Kinder mit einem Risiko sollen laut Leitlinie schon ab dem Vorschulalter gefördert werden, und ohne wirksame Behandlung bleibt eine Rechenstörung häufig bestehen.[6]

Häufige Begleiter

Etwa 33 bis 40 Prozent der Kinder mit Rechenstörung haben laut Leitlinie zusätzlich eine Lese- und/oder Rechtschreibstörung.[6] Wie die sich zeigt, steht in unserem Artikel zu LRS und Legasthenie. Ausdrücklich warnt die Leitlinie auch davor, dass sich Mathe-, Prüfungs- oder Schulangst entwickeln und ausweiten kann.[6] Wenn Ihr Kind Mathe zunehmend meidet oder Angst davor zeigt, ist das ein eigener Grund, mit der Schule zu sprechen.

Testen und abklären

Laut Leitlinie stützt sich die Diagnose auf drei Säulen:[6]

  • standardisierte Tests, die die Rechenleistung Ihres Kindes mit der Alters- oder Klassennorm vergleichen,
  • eine klinische Untersuchung, die körperliche und neurologische Funktionen, Sehen und Hören sowie die intellektuellen Fähigkeiten einschließt,
  • Angaben zu Entwicklung, Familie und Schule und dazu, wie stark die Schwierigkeiten den Alltag einschränken.

Wie deutlich das Testergebnis unter der Norm liegen muss, hängt laut Leitlinie auch davon ab, ob die übrigen Befunde den Verdacht stützen.[6] Ein Online-Test oder eine App kann das nicht leisten. Ein Selbsttest kann höchstens der Anlass sein, die Sache fachlich abklären zu lassen.

Intelligenztest und andere Ursachen

Die Leitlinie empfiehlt nicht, die Rechenleistung am IQ zu messen. Der Intelligenztest dient nur dazu, eine Intelligenzminderung auszuschließen, also einen IQ unter 70.[6] Was ein solcher Test misst und wie er abläuft, erklären wir im Artikel zum IQ-Test bei Kindern.

Auszuschließen sind laut Leitlinie auch andere Ursachen, etwa ungeeigneter Unterricht, eine andere Unterrichtssprache als die Muttersprache, lange Fehlzeiten oder unerkannte Seh- und Hörprobleme. Bei Verdacht auf Seh- oder Hörprobleme ist die Kinder- und Jugendarztpraxis die erste Anlaufstelle.[6]

Welche Tests eingesetzt werden können

Damit Sie wissen, was auf Ihr Kind zukommen kann, zeigt die Tabelle die Verlagsangaben zu fünf Rechentests. Sie ist keine Rangliste und keine Empfehlung. Welches Verfahren passt, entscheiden die Fachleute.

Verfahren Wofür laut Verlag Klassenstufe Einzel oder Gruppe Dauer laut Verlag
ZAREKI-R[9] Erfassung einer Dyskalkulie; 12 Untertests, z. B. Abzählen, Zahlenstrahl, Textaufgaben Klasse 1–4 Einzeltest kein Zeitlimit, im Schnitt 15–30 Min.
HRT 1-4 (Heidelberger Rechentest)[10] mathematische Basiskompetenzen Ende Klasse 1 bis Anfang Klasse 5 Gruppe oder einzeln in der Klasse ca. 50–60 Min., einzeln ca. 45 Min.
DEMAT 2+[11] Mathematikleistung nach Lehrplan Klasse 2, u. a. zur frühen Diagnose einer Rechenschwäche Ende Klasse 2, Anfang Klasse 3 Gruppentest, auch einzeln Gruppe 45 Min., einzeln 20–40 Min.
BASIS-MATH-G 2+[12] Abklärung von Rechenschwäche letztes Quartal Klasse 2, erstes Quartal Klasse 3 Gruppentest, auch einzeln ca. 45 Min., mit Einführung ca. 60 Min.
BASIS-MATH 4–8[13] ob der Basisstoff der Grundschulmathematik sitzt, z. B. Stellenwerte, Rechenwege letztes Quartal Klasse 4 bis Klasse 8 Einzeltest 20 bis höchstens 45 Min.

Alle fünf Verfahren gibt die Testzentrale (Hogrefe) nur gegen Nachweis einer Bezugsberechtigung ab. Es sind Instrumente für Fachpersonal; Eltern können sie nicht selbst durchführen.[9], [10], [11], [12], [13]

Wo Sie anfangen können

Ein guter erster Schritt ist das Gespräch mit der Lehrkraft, die Ihr Kind in Mathematik unterrichtet. In Hessen benennt jede Schule dafür eine Ansprechlehrkraft.[5] Die schulpsychologische Beratung ist zum Beispiel in Hessen, Bayern und Baden-Württemberg kostenfrei und vertraulich.[14], [15], [16] Bringen Sie Hefte und Arbeiten mit, an denen man sieht, wie Ihr Kind rechnet.

Wann zur Fachstelle?

Lassen Sie die Rechenschwierigkeiten fachlich abklären, wenn Ihnen etwas davon anhaltend auffällt:

  • Ihr Kind löst auch im weiteren Verlauf der Grundschule fast alle Aufgaben durch Abzählen, etwa beim Einspluseins oder im Hunderterraum.
  • Ihr Kind kann nicht erklären, warum die 3 in 35 etwas anderes bedeutet als in 307.
  • Ihr Kind macht in Mathematik deutlich mehr Fehler und braucht viel länger als andere, obwohl es regelmäßig übt.
  • Ihr Kind zeigt Angst vor Mathe, vor Prüfungen oder vor der Schule.
  • Ihr Kind hat zusätzlich große Mühe beim Lesen oder Schreiben.
  • Die Lehrkraft spricht Sie auf anhaltende Schwierigkeiten im Rechnen an.

Erste Ansprechpartner

Die Mathematik- oder Klassenlehrkraft (in Hessen die Ansprechlehrkraft der Schule), die schulpsychologische Beratung, die Kinder- und Jugendarztpraxis, vor allem wenn Seh- oder Hörprobleme infrage kommen. Für die Stellungnahme, die das Jugendamt bei einem Antrag auf Eingliederungshilfe einholt: Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.

Förderung: was die Leitlinie empfiehlt

Bei der Förderung ist die Leitlinie von 2018 (abgelaufen, in Überarbeitung) konkret:[6]

  • An den gefundenen Problemen ansetzen. Die Förderung soll dort beginnen, wo die Diagnostik Lücken gefunden hat. In der Metaanalyse der Leitlinie über 36 Studien wirkte das besser als keine oder eine unspezifische Förderung, mit mittlerer Effektstärke (0,52; ein statistisches Maß für die Größe eines Unterschieds).
  • Einzeln statt in der Gruppe. In Gruppen war die Effektstärke um 0,19 geringer.
  • Mindestens 45 Minuten pro Sitzung. Das ist ein Konsens der Fachleute; statistisch war der Unterschied zu kürzeren Sitzungen nicht signifikant.
  • Ausgebildete Fachkräfte. Gemeint ist eine pädagogisch-therapeutische Ausbildung im Bereich Rechenentwicklung. Als Standards nennt die Leitlinie die der Verbände BVL (Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie) und FiL (Fachverband für integrative Lerntherapie) sowie Studiengänge mit Schwerpunkt Lerntherapie.
  • Regelmäßig überprüfen. Mindestens einmal im Jahr soll eine unabhängige Fachkraft prüfen, ob die Förderung noch nötig ist.

Fragen Sie deshalb bei einem Förderangebot, ob vorher getestet wurde, woran konkret gearbeitet wird, ob einzeln gefördert wird und welche Ausbildung die Fachkraft hat. Die genannten Standards stammen von Verbänden, nicht von einer Behörde. Auch die Schule hat eine Aufgabe, und darauf zielt die Kritik der Erziehungswissenschaft: Die KMK verlangt von den Schulen, Kinder mit Rechenstörungen differenziert zu fördern.[3]

Förderprogramme und Lernsoftware

Die Leitlinie hat 2018 standardisierte Förderprogramme bewertet und kommt zu dem Schluss, dass nur wenige eine belegte Wirksamkeit haben.[6] Wir geben ihre Einordnung ohne eigene Wertung wieder. Selbst getestet haben wir keines dieser Programme.

  • Mit Belegen für Wirksamkeit („grün“): Dortmunder Zahlbegriffstraining, Dybuster Calcularis, MARKO-T, Meister Cody – Talasia, „Mengen, zählen, Zahlen“, Rechenspiele mit Elfe und Mathis I, Wasserglasmethode.
  • Ebenfalls in Studien untersucht, erfüllen aber keines der beiden Qualitätskriterien der Leitlinie („gelb“): ALFONS Lernwelt Mathematik 1 und 2, Das Zahlenbuch 1, Mathematik im Vorschulalter, Merlins Rechenmühle, Mina und der Maulwurf.

„Grün“ heißt: Es gibt Studien mit positiven Effekten. Es heißt nicht, dass ein Programm die Einzelförderung durch eine Fachkraft ersetzt. Und die Liste kann sich mit der Neufassung der Leitlinie ändern.

Wie belastbar die Studien sind

Zu zwei der Programme lohnt ein Blick in die Studien.

Studie Untersucht Training Ergebnis Zu beachten
Käser u. a. 2013, Calcularis[17] 32 Kinder mit Schwierigkeiten in Mathematik 6 bis 12 Wochen, 20 Min. täglich an 5 Tagen pro Woche signifikante Verbesserung bei Zahlenvorstellung und Rechenoperationen Pilotstudie; Programm von den Autorinnen und Autoren selbst entwickelt
Rauscher u. a. 2016, Calcularis[18] 138 Kinder der Klassen 2 bis 5 mind. 24 Sitzungen zu 20 Min. in 6 bis 8 Wochen mittlere bis große Vorteile bei Subtraktion und beim Schätzen am Zahlenstrahl verglichen mit Wartegruppe und Rechtschreibtraining
Kohn u. a. 2020, Calcularis 2.0[19] 67 Kinder mit Dyskalkulie, Klassen 2 bis 5, zufällig zugeteilt mind. 42 Sitzungen zu 20 Min. stärkere Fortschritte bei Rechenoperationen und am Zahlenstrahl, 3 Monate später noch stabil nur mit einer Wartegruppe verglichen
Kuhn und Holling 2014, Zahlensinn-Training[20] 59 Kinder einer deutschen Grundschule, im Schnitt 9 Jahre, zufällig auf drei Gruppen verteilt 15 Tage zu je 20 Min. Verbesserung gegenüber der Kontrollgruppe (Effektstärke d = 0,54) Kinder nicht nach Rechenschwierigkeiten ausgewählt; nur kurzfristige Effekte erfasst

Die drei Calcularis-Studien stammen aus der Forschungsgruppe, die das Programm entwickelt hat. Wo es eine Vergleichsgruppe gab, war das eine Wartegruppe oder ein Rechtschreibtraining, keine Förderung durch Fachkräfte. Die Trainingsgeschichte bei Kuhn und Holling spielt im Fantasiereich „Talasia“; den Produktnamen „Meister Cody“ nennt die Studie nicht.[17], [18], [19], [20] Ob ein Programm Ihrem Kind mehr bringt als eine Förderung durch eine Fachkraft, beantworten diese Studien nicht.

Checkliste zum Abhaken

Bevor Sie ein Förderprogramm kaufen

Druckt nur diesen Kasten, ohne den Rest der Seite.

Und das Einmaleins?

Beim Einmaleins liegt es nahe, einfach mehr zu üben. Kinder mit Rechenschwierigkeiten haben laut PIKAS-Handreichung aber häufig ein schwaches Gedächtnis für Rechenfakten, und Automatisieren ohne Verständnis ist für sie sehr mühsam. Sie sollen deshalb zuerst Ableitungsstrategien üben, etwa 6 · 8 über die Nachbaraufgabe 5 · 8 herleiten, und erst danach automatisieren.[8] Wie das geht, steht in unserem Artikel zum Einmaleins lernen.

Unser Einmaleins-Trainer ist deshalb kein Fördermittel bei einer Rechenstörung. Er fragt Aufgaben aus den Reihen 1 bis 10 ab, mit einem Tipp nach dem ersten Fehler. Sinnvoll ist er erst, wenn Ihr Kind die Aufgaben herleiten kann und sie nun schneller abrufen soll.

Förderspiele für zu Hause

Vorweg das Wichtigste: Spiele zu Hause ersetzen keine fachliche Förderung. Die Ideen unten sind Vorschläge von uns, für ihre Wirkung können wir keinen Beleg nennen. Sie knüpfen an die vier Merkmale aus der PIKAS-Handreichung an und sollen Ihrem Kind ohne Druck Gelegenheit geben, mit Zahlen und Mengen umzugehen. Wird Ihr Kind schon gefördert, fragen Sie die Fachkraft, welche Spiele zu dem passen, woran sie gerade arbeitet.

Mengen auf einen Blick

Würfeln Sie mit zwei Würfeln, lassen Sie Ihr Kind kurz hinsehen und decken Sie die Würfel ab. Wie viele Punkte waren es? Es geht darum, Mengen zu erkennen, statt sie Punkt für Punkt abzuzählen. Eine Variante: Malen Sie zwei Reihen mit je fünf Kästchen auf ein Blatt und legen Sie einige Knöpfe hinein. Wie viele sind es, und wie viele fehlen bis zehn?

Zahlen zerlegen

Legen Sie sieben Bohnen auf den Tisch. Ihr Kind schaut sie an, dann decken Sie einen Teil mit der Hand ab. Wie viele liegen darunter? Danach tauschen Sie die Rollen. Das Spiel lädt dazu ein, eine Zahl als Zusammensetzung aus Teilen zu sehen, statt jedes Mal neu von eins an zu zählen.

Bündeln

Geben Sie Ihrem Kind einen großen Haufen Eisstiele, Strohhalme oder Nudeln. Statt alles einzeln zu zählen, bündelt es jeweils zehn Stück mit einem Gummiband oder legt sie in einen Becher. Am Ende liegen zum Beispiel drei Bündel und fünf einzelne da. Schreiben Sie gemeinsam die Zahl auf: 35. Die 3 steht für die Bündel, die 5 für die einzelnen.

Wo steht die 3?

Zeichnen Sie eine Tabelle mit drei Spalten: Hunderter, Zehner, Einer. Ihr Kind legt Zahlen mit Bündeln und einzelnen Teilen hinein; zehn Zehnerbündel ergeben einen Hunderter. Fragen Sie dann: Was bedeutet die 3 in 35, was in 43, was in 307? Genau dieses Beispiel nennt die PIKAS-Handreichung für das Stellenwertverständnis.[8] Lohnend ist auch die Frage, wozu man in 307 die 0 braucht.

Gleich große Gruppen

Beim Tischdecken oder Obstverteilen: „Wir haben drei Teller mit je vier Erdbeeren. Wie viele sind das?“ Sprechen Sie dabei von „3 Vierern“, so wie die PIKAS-Handreichung das Malnehmen beschreibt.[8] Umgekehrt geht es auch: Ihr Kind erfindet zu einer Aufgabe eine kleine Geschichte oder legt sie mit Gegenständen, bei Plus und Minus genauso.

Nachbaraufgaben

Wenn Ihr Kind 5 + 5 sicher weiß, fragen Sie nach 5 + 6: Was ist anders, und wie hilft die erste Aufgabe? Beim Einmaleins nutzt die PIKAS-Handreichung dieselbe Idee: 6 · 8 aus 5 · 8, 9 · 8 aus 8 · 8 und 4 · 8 durch Verdoppeln von 2 · 8.[8] Fragen Sie nach dem Rechenweg, nicht nur nach dem Ergebnis.

Damit es ein Spiel bleibt

  • Kurz halten und aufhören, bevor die Stimmung kippt.
  • Kein Zeitdruck, keine Noten, kein Vergleich mit Geschwistern oder Klassenkameraden.
  • Lassen Sie Ihr Kind erklären, wie es auf die Lösung gekommen ist. Ein Fehler zeigt Ihnen dann, wo es hakt.
  • Zählen ist erlaubt. Wenn Ihr Kind zählt, sehen Sie, wo es gerade steht.

Der Grund für diese Vorsicht: Die Leitlinie warnt, dass sich bei einer Rechenstörung Angst vor Mathe, vor Prüfungen oder vor der Schule entwickeln und ausweiten kann.[6] Ein Spiel, aus dem eine Prüfung wird, bewirkt dann das Gegenteil von dem, was Sie wollen.

Schule, Noten und Nachteilsausgleich

Bei der Benotung widersprechen sich zwei wichtige Stellen, und die Bundesländer regeln es unterschiedlich. Die Tabelle stellt die Positionen nebeneinander, damit Sie einordnen können, was Sie an anderer Stelle lesen.

Wer Was für eine Aussage Was zur Benotung gesagt wird
S3-Leitlinie von 2018 (abgelaufen, in Überarbeitung)[6] Fachliche Empfehlung, federführend DGKJP Bei einer Diagnose die Benotung am besten aussetzen oder geringer gewichten; die Länder regeln es unterschiedlich
KMK-Beschluss von 2003 in der Fassung von 2007[3] Beschluss der Kultusministerkonferenz Kein Verzicht auf die Bewertung von Rechenleistungen in Mathematik und den Naturwissenschaften; keine Gleichstellung mit LRS; differenziert fördern
Hessen[5] Landesrecht (VOGSV) In der Grundschule in besonders begründeten Ausnahmefällen Rechenkenntnisse bei der Zeugnisnote unberücksichtigt, jeweils für ein Halbjahr
Bayern[4] Auskunft der Staatlichen Schulberatung Kein Nachteilsausgleich und kein Notenschutz bei Rechenstörung; individuelle Unterstützung nach der Schulordnung möglich

Wichtig für die Einordnung: Der KMK-Beschluss gilt ausdrücklich auch für das Rechnen, behandelt es bei der Bewertung aber anders als Lesen und Rechtschreiben. Hilfsmittel und Zusatzaufgaben in der Primarstufe, wie einzelne Länder sie vorsehen, stellt er nicht infrage.[3] Für Ihr Kind zählt am Ende, was in Ihrem Bundesland gilt.

Beispiel Hessen

In Hessen haben Kinder mit besonderen Schwierigkeiten beim Rechnen nach § 37 Abs. 1 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) in allen Schulformen Anspruch auf individuelle Förderung. Nachteilsausgleich und abweichende Bewertung gibt es beim Rechnen aber nur in der Grundschule, nicht in der Sekundarstufe I (§ 39 Abs. 4). In der Grundschule können die Rechenkenntnisse in besonders begründeten Ausnahmefällen bei der Zeugnisnote in Mathematik unberücksichtigt bleiben, jeweils für ein Halbjahr (§ 43 Abs. 1). Rechenschwierigkeiten allein sind außerdem kein ausreichender Grund, sonderpädagogischen Förderbedarf festzustellen oder den Übergang auf eine weiterführende Schule zu verweigern (§ 37 Abs. 5).[5]

Beispiel Bayern

In Bayern ist es anders. Laut Staatlicher Schulberatung kann eine Rechenstörung nicht so anerkannt werden, dass Nachteilsausgleich und Notenschutz gewährt werden, wie es bei der Lese-Rechtschreib-Störung vorgesehen ist. Möglich sind Maßnahmen der individuellen Unterstützung nach der Bayerischen Schulordnung.[4]

In den übrigen Ländern fragen Sie bei der Schule oder beim Schulamt nach, was bei Ihnen gilt. Lassen Sie sich dabei die Rechtsgrundlage nennen. Wie Sie das Gespräch mit der Lehrkraft vorbereiten, steht in unserem Artikel zum Elternsprechtag.

Wer die Förderung bezahlt

Wenn Sie eine Lerntherapie privat bezahlen, lassen Sie sich den Preis und die geplante Dauer vorab schriftlich geben. Den Antrag beim Jugendamt Schritt für Schritt und woran Sie eine gute Lerntherapie erkennen, beschreibt der Beitrag zur Lerntherapie.

Krankenkasse

Die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (in Kraft seit 05.08.2025) zählt die „Lese- und Rechtschreibschwäche“ und „sonstige isolierte Lernstörungen“ zu den Störungen, bei denen ärztlich verordnete Heilmittel wie Sprach- oder Ergotherapie nicht anerkannt sind.[22] Die Rechenstörung nennt sie nicht eigens. Gehen Sie trotzdem nicht davon aus, dass die Krankenkasse eine Rechenförderung als Heilmittel übernimmt, und fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Kasse nach. Ob sie die ärztliche Abklärung bezahlt, klären Sie am besten vor dem Termin mit der Praxis.

Jugendamt: Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Jugendamt Eingliederungshilfe gewähren. Grundlage ist § 35a SGB VIII, der Kindern mit einer seelischen Behinderung oder einer drohenden seelischen Behinderung einen Anspruch gibt. Die Rechenstörung allein reicht dafür nicht. Zwei Bedingungen müssen zusammenkommen:[23]

  1. Die seelische Gesundheit Ihres Kindes weicht mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem ab, was für sein Alter typisch ist.
  2. Dadurch ist seine Teilhabe beeinträchtigt, oder eine solche Beeinträchtigung ist zu erwarten.

Bevor das Jugendamt entscheidet, holt es eine Stellungnahme ein, etwa aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder von einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie beruht auf der deutschen Fassung der ICD. Die Hilfe selbst soll nicht von derselben Person oder Stelle kommen, die die Stellungnahme abgegeben hat.[23] Zuständig ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der dafür ein Jugendamt einrichtet.[24] Ob die Voraussetzungen bei Ihrem Kind erfüllt sind, wird im Einzelfall geprüft.

Quellen

Wir stützen uns bevorzugt auf Übersichtsarbeiten, Leitlinien und Angaben offizieller Stellen. Zuletzt geprüft am 4. Oktober 2026.

  1. [1] Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) (2025). ICD-10-GM Version 2026, Block F80–F89. Abgerufen am 04.10.2026. klassifikationen.bfarm.de
  2. [2] World Health Organization (2025). ICD-11 for Mortality and Morbidity Statistics, Release 2025-01: 6A03.2 Developmental learning disorder with impairment in mathematics. Abgerufen am 04.10.2026. icd.who.int
  3. [3] Kultusministerkonferenz (2007). Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen. Beschluss vom 04.12.2003 in der Fassung vom 15.11.2007. Abgerufen am 04.10.2026. kmk.org
  4. [4] Staatliche Schulberatung in Bayern (2024). Rechenschwierigkeiten. Stand 03.12.2024, abgerufen am 04.10.2026. schulberatung.bayern.de
  5. [5] Hessisches Kultusministerium (2025). Besondere Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen. Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV). Handreichung, 3. unveränderte Auflage, November 2025, mit dem Wortlaut der §§ 37–44 VOGSV. Abgerufen am 04.10.2026. kultus.hessen.de
  6. [6] Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) (federführend) (2018). S3-Leitlinie: Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung. Langfassung. AWMF-Register-Nr. 028-046, Version 1.0, Stand 25.02.2018, gültig bis 24.02.2023. Abgelaufen und in Überarbeitung, Neufassung für den 31.12.2026 angekündigt. Abgerufen am 04.10.2026. register.awmf.org
  7. [7] AWMF (o. J.). Leitlinien-Register: 028-046 S3-Leitlinie Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung, Reiter „Leitlinie“ und „Anmeldung“. Abgerufen am 04.10.2026. register.awmf.org
  8. [8] PIKAS-Team (Gatzka, S., Koch, A., Maske-Loock, M., Selter, C., Wilhelm, N. u. a.) (2020). Rechenschwierigkeiten vermeiden. Hintergrundwissen und Unterrichtsanregungen für die Schuleingangsphase. Hrsg. Ministerium für Schule und Bildung NRW; DZLM/TU Dortmund. Abgerufen am 04.10.2026. pikas.dzlm.de
  9. [9] von Aster, M., Weinhold Zulauf, M. & Horn, R. ZAREKI-R. Neuropsychologische Testbatterie für Zahlenverarbeitung und Rechnen bei Kindern. Revidierte Fassung, 4. Aufl. 2013. Produktseite der Testzentrale (Hogrefe), abgerufen am 04.10.2026. testzentrale.de
  10. [10] Haffner, J., Baro, K., Parzer, P. & Resch, F. (2005). HRT 1-4. Heidelberger Rechentest. Produktseite der Testzentrale (Hogrefe), abgerufen am 04.10.2026. testzentrale.de
  11. [11] Krajewski, K., Liehm, S. & Schneider, W. DEMAT 2+. Deutscher Mathematiktest für zweite Klassen, 2. Aufl. 2020. Produktseite der Testzentrale (Hogrefe), abgerufen am 04.10.2026. testzentrale.de
  12. [12] Moser Opitz, E., Stöckli, M., Grob, U., Reusser, L. & Nührenbörger, M. (2020). BASIS-MATH-G 2+. Produktseite der Testzentrale (Hogrefe), abgerufen am 04.10.2026. testzentrale.de
  13. [13] Moser Opitz, E., Reusser, L., Moeri Müller, M., Anliker, B., Wittich, C. & Freesemann, O. (2010). BASIS-MATH 4–8. Basisdiagnostik Mathematik für die Klassen 4–8. Produktseite der Testzentrale (Hogrefe), abgerufen am 04.10.2026. testzentrale.de
  14. [14] Staatliche Schulämter Hessen. Schulpsychologische Beratung und Prävention. Webseite, ohne Datum, abgerufen am 04.10.2026. schulaemter.hessen.de
  15. [15] Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Staatliche Schulberatung in Bayern. Webseite, ohne Datum, abgerufen am 04.10.2026. schulberatung.bayern.de
  16. [16] Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Schulpsychologische Dienste. Webseite, ohne Datum, abgerufen am 04.10.2026. km.baden-wuerttemberg.de
  17. [17] Käser, T., Baschera, G.-M., Kohn, J., Kucian, K., Richtmann, V., Grond, U., Gross, M. & von Aster, M. (2013). Design and evaluation of the computer-based training program Calcularis for enhancing numerical cognition. Frontiers in Psychology, 4, 489. doi.org
  18. [18] Rauscher, L., Kohn, J., Käser, T., Mayer, V., Kucian, K., McCaskey, U., Esser, G. & von Aster, M. (2016). Evaluation of a Computer-Based Training Program for Enhancing Arithmetic Skills and Spatial Number Representation in Primary School Children. Frontiers in Psychology, 7, 913. doi.org
  19. [19] Kohn, J., Rauscher, L., Kucian, K., Käser, T., Wyschkon, A., Esser, G. & von Aster, M. (2020). Efficacy of a Computer-Based Learning Program in Children With Developmental Dyscalculia. What Influences Individual Responsiveness? Frontiers in Psychology, 11, 1115. doi.org
  20. [20] Kuhn, J.-T. & Holling, H. (2014). Number sense or working memory? The effect of two computer-based trainings on mathematical skills in elementary school. Advances in Cognitive Psychology, 10(2), 59–67. doi.org
  21. [21] Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) (2023). Der schulische Umgang mit Rechenschwierigkeiten. Eine Handreichung. Wien. Abgerufen am 04.10.2026. pubshop.bmbwf.gv.at
  22. [22] Gemeinsamer Bundesausschuss (2025). Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL), zuletzt geändert am 15.05.2025, in Kraft seit 05.08.2025, Anlage 1. Abgerufen am 04.10.2026. g-ba.de
  23. [23] Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), § 35a Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung. gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.10.2026. gesetze-im-internet.de
  24. [24] Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), § 69. gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.10.2026. gesetze-im-internet.de

Geschrieben von

[Name folgt]

Hat Pädagogik und Informatik studiert. Schreibt hier über den Forschungsstand zum Lernen und prüft digitale Lernhilfen technisch, bevor sie hier erwähnt werden.

So arbeite ich

Weiterlesen